Aufnahmekriterien (4. Jahrgangsstufe)
- Für eine erfolgreiche Bewältigung der Anforderungen im Sek-I Programm sollen die Schüler erhöhte Anforderungen bewältigen und die Fähigkeit entwickeln können, abstrakt und selbstständig zu denken. Auch sollten sie bereit sein, intensiv zu arbeiten.
- Muttersprachliche Schüler erhalten die Gelegenheit, nach der 4. Jahrgangsstufe in die Orientierungsstufe aufgenommen zu werden.
- Fremdsprachliche Schüler, die die deutsche Sprache gut beherrschen, können nach der 4. Jahrgangsstufe in die Orientierungsphase eintreten und prüfen, ob sie auf Dauer die erhöhten Anforderungen bewältigen können. Die Eltern der fremdsprachlichen Schüler werden im Juni schriftlich darüber informiert, ob ihr Kind die Gelegenheit erhält, an der Orientierungsstufe des Sek-I Programms teilzunehmen. Die Empfehlung wird von Grundschulleiterin, Klassenlehrer*in, Deutschlehrer*in, Fachlehrer*in und Sek-I Koordinatorin teil. Sollten die Eltern dieser Empfehlung der Klassenkonferenz nicht folgen wollen, können sie Widerspruch einlegen. In diesem Fall erlaubt die Schulordnung eine Teilnahme am Sek-I Programm auf Probe: In der 5. Jahrgangsstufe wird zum Halbjahreszeugnis eine definitive Entscheidung getroffen, ob die Anforderungen der Orientierungsstufe erfüllt werden können. Ist dies nicht der Fall, kehrt Ihr Kind in die Unterrichtsgruppe zurück, die nur nach dem irischen System unterrichtet wird.
- Schüler, die ab der 5. Jahrgangsstufe von einer Deutschen Schule im Ausland oder von einem deutschen Gymnasium an die St. Kilian’s Deutsche Schule wechseln, werden den entsprechenden Unterrichtsgruppen zugeteilt.
Anforderungen in der Orientierungsstufe
Um herauszufinden, welche Schüler als geeignet erscheinen, dem Unterricht im Sek-I Programm zu folgen und die zentralen Prüfungen in der 10. Jahrgangsstufe erfolgreich bewältigen zu können, wird für geeignete Schüler eine zweijährige Orientierungsphase angeboten. In dieser Orientierungsphase findet für die Schüler, die auf deutsche Abschlüsse vorbereitet werden (Sek-I Schüler), der Übergang von der integrierten Gesamtschule zu einem differenzierten Schulsystem statt. In der Orientierungsstufe gelten besondere Regelungen.
Anforderungen in den Jahrgangsstufen 7-10 (Versetzungsordnung)
Grundsätzlich ist der Verbleib der Schülerinnen und Schüler im Sek-I Programm von den Zeugnisnoten abhängig, die die Schülerinnen und Schüler am Ende jedes Schuljahres erhalten. Generell gilt ab Jahrgangsstufe 7, dass die Zeugnisnoten bis einschließlich Note 4 in allen Fächern einen Verbleib im Sek-I Programm erlauben. Erhält jedoch ein Schüler/eine Schülerin am Ende eines Schuljahres in einem oder in mehreren Fächern die Note 5 oder schlechter, gibt es eventuell Möglichkeiten, diese Note(n) durch bessere Leistungen in anderen Fächern auszugleichen. Über Ausgleichsmöglichkeiten entscheidet die Notenkonferenz. Genaue Regelungen hierzu sind in der Versetzungsordnung festgelegt.